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   VGH Bayern, 14.02.2022 - 8 ZB 21.3005   

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https://dejure.org/2022,3982
VGH Bayern, 14.02.2022 - 8 ZB 21.3005 (https://dejure.org/2022,3982)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14.02.2022 - 8 ZB 21.3005 (https://dejure.org/2022,3982)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14. Februar 2022 - 8 ZB 21.3005 (https://dejure.org/2022,3982)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 92 Abs. 3 S. 1, § 155 Abs. 1 S. 1 Alt. 1, § 155 Abs. 2, § 161 Abs. 2 S. 1
    Zur Kostenentscheidung nach teilweiser Klagerücknahme und teilweiser Abhilfe durch die Behörde

  • rewis.io

    Ermessen, Klageverfahren, Verfahren, Streitgegenstand, Beseitigung, Hauptsache, Kostenaufhebung, Berichterstatter, Rechtsstreit, Anwendung, Kostenverteilung, Ereignis, anwaltlich, vertreten

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 03.04.2017 - 1 C 9.16

    Asylantrag; Bundesamt; Dublin-Verfahren; Herkunftsstaat; Unzulässigkeit;

    Auszug aus VGH Bayern, 14.02.2022 - 8 ZB 21.3005
    Billigem Ermessen entspricht es in der Regel, demjenigen Beteiligten die Verfahrenskosten aufzuerlegen, der das erledigende Ereignis aus eigenem Willensentschluss herbeigeführt hat oder der ohne das erledigende Ereignis bei summarischer Prüfung der Sach- und Rechtslage voraussichtlich unterlegen wäre (vgl. BVerwG, B.v. 3.4.2017 - 1 C 9.16 - NVwZ 2017, 1207 - juris Rn. 7; Clausing in Schoch/Schneider, VwGO, Stand Juli 2021, § 161 Rn. 23 f.).
  • BVerwG, 24.04.2019 - 2 B 49.18

    Kostenentscheidung nach Hauptsachenerledigung

    Auszug aus VGH Bayern, 14.02.2022 - 8 ZB 21.3005
    Eine weitere Sachaufklärung oder die Klärung schwieriger Rechtsfragen findet im Rahmen der Kostenentscheidung nach § 161 Abs. 2 VwGO nicht statt; der darin zum Ausdruck kommende Grundsatz der Prozesswirtschaftlichkeit befreit das Gericht von dem Gebot, anhand eingehender Erwägungen abschließend über den Streitstoff zu entscheiden (vgl. BVerwG, B.v. 24.4.2019 - 2 B 49.18 - Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 58 = juris Rn. 2; BayVGH, B.v. 14.1.2022 - 15 N 21.2094 - juris Rn. 3).
  • VGH Bayern, 14.01.2022 - 15 N 21.2094

    Verfahrenseinstellung nach übereinstimmender Erledigungserklärung

    Auszug aus VGH Bayern, 14.02.2022 - 8 ZB 21.3005
    Eine weitere Sachaufklärung oder die Klärung schwieriger Rechtsfragen findet im Rahmen der Kostenentscheidung nach § 161 Abs. 2 VwGO nicht statt; der darin zum Ausdruck kommende Grundsatz der Prozesswirtschaftlichkeit befreit das Gericht von dem Gebot, anhand eingehender Erwägungen abschließend über den Streitstoff zu entscheiden (vgl. BVerwG, B.v. 24.4.2019 - 2 B 49.18 - Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 58 = juris Rn. 2; BayVGH, B.v. 14.1.2022 - 15 N 21.2094 - juris Rn. 3).
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